Brandschutzunterweisung
Trotz Vorschrift unterbleiben Brandschutzunterweisungen
In der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 wird vorgeschrieben dass von jedem Arbeitgeber jedes Jahr mit allen Betriebsangehörigen eine Brandschutzunterweisung durchgeführt werden muss. Dennoch wird die Maßnahme von vielen Arbeitgebern unterlassen. Insbesondere in kleinen und mittelgroßen Unternehmen, wird die Brandschutzschulung oft aus Unwissenheit nicht durchgeführt.
Brandschutzschulungen: Sicherheit für Ihr Unternehmen
Seit November 2012 schreibt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 vor, dass alle Beschäftigten jährlich eine Brandschutzunterweisung
erhalten müssen. Zudem müssen fünf Prozent der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden. Diese Maßnahmen sind nicht
nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch von großer Bedeutung für den Schutz Ihres Unternehmens.
Brandschutzunterweisung: Sicherheit für Ihr Team
Theorie und Praxis: Umfassende Brandschutzschulungen für Ihr Unternehmen
In unseren Brandschutzschulungen vermitteln wir Ihnen nicht nur die theoretischen Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes,
sondern bieten Ihnen auch praktische Übungen mit Feuerlöschern.
Brandschutzhelferausbildung: Sicherheit für Ihr Team gemäß gesetzlicher Vorschriften
Seit November 2012 schreibt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 vor, dass alle Beschäftigten jährlich eine Brandschutzunterweisung
erhalten müssen. Zudem müssen fünf Prozent der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden. Diese Maßnahmen sind nicht
nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch von großer Bedeutung für den Schutz Ihres Unternehmens.